Studium und Ärztliche Prüfung
Der Weg in den Arztberuf führt über das Medizinstudium. Nach § 1 der Approbationsordnung für Ärzte umfasst es 5.500 Stunden in sechs Jahren, einschließlich eines zusammenhängenden Praktischen Jahres von 48 Wochen am Ende. Die Ärztliche Prüfung besteht aus drei Abschnitten: nach zwei Jahren, nach weiteren drei Jahren und nach dem Praktischen Jahr. Die Regelstudienzeit einschließlich Prüfungszeit beträgt sechs Jahre und drei Monate.
Approbation oder Berufserlaubnis
Die Approbation wird auf Antrag erteilt. § 3 der Bundesärzteordnung verlangt neben dem abgeschlossenen Studium und der bestandenen Prüfung, dass du dich nicht als unwürdig oder unzuverlässig erwiesen hast, gesundheitlich geeignet bist und die erforderlichen Deutschkenntnisse hast. Welche Nachweise die Behörde dafür sehen will, erfährst du bei der zuständigen Stelle deines Landes.
Wer die ärztliche Ausbildung außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz abgeschlossen hat, kann nach § 10 der Bundesärzteordnung eine Berufserlaubnis erhalten. Sie ist widerruflich, kann auf bestimmte Tätigkeiten und Beschäftigungsstellen beschränkt werden und ist grundsätzlich auf insgesamt höchstens zwei Jahre ärztlicher Tätigkeit begrenzt.
Die Weiterbildung bewusst wählen
Mit der ersten Stelle beginnt die Facharztweiterbildung. Verbindlich ist die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer, der du angehörst. Die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer hat nur empfehlenden Charakter. Mindestzeiten und Inhalte für dein Gebiet findest du daher auf der Seite deiner Kammer.
Weiterbildung findet an zugelassenen Weiterbildungsstätten unter befugten Ärztinnen und Ärzten statt. Frag deshalb vor der Zusage, für welchen Zeitraum die Abteilung in deinem Wunschgebiet zur Weiterbildung befugt ist und ob Rotationen in andere Bereiche vorgesehen sind.
Die Kammer beurteilt den Abschluss der Weiterbildung auf Grund der Zeugnisse der Weiterbildungsbefugten und einer Prüfung. Lass dir deshalb bei jedem Stellenwechsel ein Zeugnis über Zeiten und Inhalte ausstellen. Die Bundesärztekammer und Kammern wie die Bayerische Landesärztekammer stellen dafür ein elektronisches Logbuch bereit, in dem du deine Weiterbildung laufend dokumentieren kannst.
Was in die Bewerbung gehört
- Approbationsurkunde oder Berufserlaubnis, bei laufendem Verfahren ein Nachweis über den Antrag
- Zeugnis über die Ärztliche Prüfung
- Zeugnisse über bisherige Weiterbildungszeiten, falls du schon in einem Gebiet gearbeitet hast
- Nachweis der Deutschkenntnisse, wenn die Behörde ihn verlangt hat
- ein kurzes Anschreiben mit Wunschgebiet und möglichem Eintrittsdatum
Nenne im Anschreiben das Gebiet, in dem du die Facharztanerkennung anstrebst, und frag nach Einarbeitung, Dienstmodell und Ansprechpersonen für die Weiterbildung. Für Oberarztstellen gehört zusätzlich die Facharztanerkennung deiner Kammer in die Unterlagen.